Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über eine Verlinkung Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellt und darüber informiert hat, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Berufen haben sich die Richter*innen dabei auf den §219a im Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.
Kristina Hänel hat große Solidarität erfahren, vor allem durch eine Petition auf change.org zum Informationsrecht für Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch. Auch viele Grüne unterstützen diese Petition und auf unserer Bundesdelegiertenkonferenz am 25. November 2017 haben wir eine Solidaritätserklärung verlesen.
Die Bundestagsfraktion bereitet derzeit einen grünen Gesetzentwurf vor, der die Streichung des § 219a StGB vorsieht. Dazu wollen wir mit den anderen Fraktionen im Bundestag zusammen arbeiten. Eine Diskussion über Fraktionsgrenzen hinaus ist wichtig und wir sind gesprächsbereit.
Außerdem habe ich zusammen mit Ulle Schauws, MdB, Terry Reintke, MdEP, und den beiden BAG-Frauenpolitik-Sprecherinnen Mareike Engels und Julia Woller einen Unterstützungsbrief an Kristina Hänel und die Petitionsunterzeichner*innen verfasst. Darin heißt es unter anderem:
„Was es jetzt braucht, ist Klarheit in der Gesetzgebung. Damit Frauen sich frei darüber informieren können, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Damit Ärzt*innen ihre Patientinnen informieren und straffrei ihrer Arbeit nachgehen können. Dafür setzen wir Frauenpolitikerinnen unserer Partei uns ein.“
Hier geht es zu dem Brief: Unsere Solidarität mit K.Haenel
Viele weitere Informationen gibt es zudem auf der Solidaritätshomepage von Kristina Hänel.
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